Mitteilung an die Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 24. Juli 2024
Die Liquidatoren der FlowBank AG in Liquidation möchten Sie darüber informieren, dass die Bearbeitung von Wertpapierübertragungen von Kunden aufgrund der hohen Anzahl der eingegangenen Anträge und in Verbindung mit der Komplexität der Ausführung dieser manuellen Übertragungen zu langen Verzögerungen kommen kann, welche mehrere Wochen in Anspruch nehmen können. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage, unabhängig davon, ob Sie sie im FlowBank-Kundenbereich oder per E-Mail eingereicht haben, zur Kenntnis genommen wurde und wir Ihre Übertragung so schnell wie möglich bearbeiten werden.
Ausserdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Wertpapierkonto bei dem neuen Bankinstitut haben müssen, damit Ihre Wertpapiere übertragen werden können.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld während dieser Zeit.
Für Flowbank AG in Liquidation,
Walder Wyss AG
Mitteilung an die Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 12. Juli 2024
Die Liquidatoren möchten Sie darüber informieren, dass Sie ab dem 12. Juli den Übertrag Ihrer Wertpapiere auf der E-Banking-Plattform der FlowBank beantragen können. Bitte beachten Sie, dass das Team ab Montag, dem 15. Juli, mit der Bearbeitung dieser Übertragsanträge beginnen wird. Sollten Sie Fragen zu diesem Prozess haben, können Sie das Kundenserviceteam der Bank unter +41 22 888 66 00 kontaktieren.
Mitteilung an die Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 2. & 3. Juli 2024
Die Liquidatoren möchten Sie darüber informieren, dass Anträge auf Rückzahlung von privilegierten Einlagen über die E-Banking-Plattform der FlowBank AG in Liquidation gestellt werden können. Das Authentifizierungssystem wurde aktualisiert und funktioniert nun wie unter dem untenstehenden Link beschrieben:
Nur Kundinnen und Kunden, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können einen Antrag über die E-Banking-Plattform stellen:
Auf der E-Banking-Plattform werden die Kunden aufgefordert, ein Bankkonto anzugeben, das sie bei einer anderen Bank unterhalten, um ihre Rückzahlung zu erhalten. Ein Ablaufplan für die Antragstellung über die E-Banking-Plattform kann unter folgendem Link eingesehen werden:
>> Wie man eine Anfrage stellt
Andere Kundinnen und Kunden (Gemeinschaftskonten, Kapitalgesellschaften, Domizilgesellschaften) werden gebeten, die Rückzahlung zu beantragen, indem sie eine E-Mail an project-liquidateurfb@walderwyss.com senden und dabei vollständige Angaben zu einem Konto bei einer anderen Bank machen, auf das die Rückerstattung erfolgen soll. Diese Anträge müssen manuell bearbeitet werden und benötigen daher mehr Zeit als ein E-Banking-Antrag.
Wir erinnern Sie daran, dass nur der der Gesamtbetrag der Barbestände eines jeden Kunden, der gleich oder kleiner als CHF 100'000 eine privilegierte Einlage darstellt und in diesem Stadium zurückgezahlt wird.
Die Liquidatoren teilen Ihnen mit, dass die Struktur der Kundenkonten bei FlowBank AG in Liquidation im Rahmen der Liquidation geändert wurde. Jedes Konto verfügt nun über mehrere Unterkonten, die sich wie folgt darstellen:
Die alten Konten, die einige Kunden möglicherweise besaßen (.002, .003), sind weiterhin sichtbar, aber die Guthaben auf diesen Konten wurden auf die oben genannten Konten übertragen.
Um Zugang zu diesen verschiedenen Unterkonten zu erhalten, bitten wir Sie, auf der E-Banking-Plattform auf das Menü am oberen Bildschirmrand zu klicken und das gewünschte Unterkonto auszuwählen, wie im folgenden Link beschrieben:
>> Wie Sie auf Ihre Konten zugreifen
Das Verfahren zur Rückgabe der Wertpapiere wird nach Modalitäten beginnen, die in Kürze bekannt gegeben werden.
Die Liquidatoren möchten Sie ausserdem über die folgenden Punkte bezüglich verschiedener Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Liquidation der Flowbank AG in Liquidation informieren:
Für die FlowBank AG in Liquidation
Walder Wyss AG
Mitteilung an die Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 26. Juni 2024
Die Liquidatoren informieren Sie über die folgenden Punkte bezüglich des Verfahrens zur Rückzahlung der privilegierten Einlagen:
Ab Donnerstag, den 27. Juni 2024 am späten Nachmittag wird die E-Banking-Plattform der in Liquidation befindlichen FlowBank AG reaktiviert, um den Prozess zur Rückzahlung von privilegierten Einlagen zu automatisieren. Sie werden individuell per E-Mail benachrichtigt, wenn der Prozess eröffnet wird. Das Authentifizierungssystem wurde aktualisiert und wird gemäss den neuen Modalitäten durchgeführt, wie sie im obigen Link erläutert werden.
Auf diesem Weg werden die Kunden, die Barguthaben auf einem Konto bei der FlowBank AG in Liquidation halten, aufgefordert, Instruktionen für die Überweisung anzugeben (insbesondere die Bankverbindung des Kontos, auf das die Rückzahlung erfolgen soll). Es wird daran erinnert, dass nur der Gesamtbetrag der Barbestände eines jeden Kunden, der gleich oder kleiner als CHF 100'000 ist, eine privilegierte Einlage darstellt und in diesem Stadium zurückgezahlt wird. Die Rückzahlung wird innerhalb weniger Tage erfolgen.
Für die FlowBank AG in Liquidation,
Walder Wyss AG
Mitteilung an die Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 25. Juni 2024
Die liquidatoren teilen Ihnen mit, dass Sie nunmehr passiven Zugriff auf die E-Banking-Plattform der FlowBank AG in Liquidation haben (https://my.flowbank.com/). Folglich können Sie von nun an den Saldo Ihres Kontos abfragen. In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran, dass die folgenden Massnahmen mit Wirkung ab dem Datum der Konkurseröffnung der Flowbank AG in Liquidation, d. h. dem 13. Juni 2024 um 8.00 Uhr (die Konkurseröffnung), ergriffen wurden:
Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass möglicherweise spätere Änderungen erforderlich sind, die sich auf die auf der E-Banking-Plattform angezeigten Beträge auswirken können.
Am Mittwoch, den 26. Juni 2024, werden Informationen über den Zugang zur Plattform für die Rückzahlung der privilegierten Einlagen folgen.
Für die FlowBank AG in Liquidation,
Walder Wyss AG
Zusätzliche Informationen für die Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 21. Juni 2024
Die Liquidatoren informieren die Kunden über Folgendes:
Bitte richten Sie sämtliche Fragen an folgende E-Mail-Adresse: project-liquidateurfb@walderwyss.com. Aufgrund des hohen Aufkommens an E-Mails sind individuelle Antworten derzeit nicht möglich.
Zusätzliche Informationen für Kunden der FlowBank AG in Liquidation am 17. Juni 2024 :
Die Liquidatoren teilen Ihnen mit, dass sie mit Wirkung zum Datum der Konkurseröffnung der Flowbank AG in Liquidation, d.h. am 13. Juni 2024 um 8.00 Uhr (die Konkurseröffnung), folgende Massnahmen getroffen haben:
Die Liquidatoren arbeiten derzeit daran, die privilegierten Einlagen so schnell wie möglich auszuzahlen.
In der Zwischenzeit weisen die Liquidatoren Sie darauf hin, dass von Ihrem Konto bei der FlowBank AG in Liquidation keine Zahlungen bzw. Überweisungen, einschliesslich Daueraufträge, vorgenommen werden können.
Darüber hinaus werden Sie gebeten, Ihren Geschäftspartnern die Bankverbindung eines Kontos bei einem anderen Bankinstitut mitzuteilen, um Ihre zukünftigen Zahlungen zu erhalten.
Für die Flowbank AG in Liquidation,
Walder Wyss AG
Mit Verfügung vom 12. Juni 2024 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die FlowBank AG (die Bank) mit Wirkung per 13. Juni 2024, 08.00 Uhr, den Konkurs eröffnet und ihr anschliessend die Bewilligung als Bank- und Effektenhändlerin entzogen.
Die FINMA hat die Walder Wyss AG, Zweigniederlassung Genf, 14 rue du Rhône, Postfach, 1211 Genf 3 zur Konkursliquidatorin ernannt (die Liquidatoren). Der Gerichtsstand ist der Sitz der Bank in Genf.
Mit der Konkurseröffnung wurde die Geschäftstätigkeit der Bank eingestellt. Die Bank ist nicht mehr berechtigt, Bankgeschäfte zu betreiben oder als Effektenhändlerin aufzutreten. Es dürfen keine Zahlungen mehr geleistet und keine Wertpapiere mehr gekauft oder verkauft werden. Der Bank und ihren Organen ist es untersagt, ohne Zustimmung der Liquidatoren Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
Die Barguthaben der Kunden, die auf einem auf ihren Namen lautenden Konto bei einer Bank in der Schweiz deponiert sind, werden bis zu einem Betrag von CHF 100'000 (einhunderttausend Schweizer Franken) in Kürze ausbezahlt.
Die Liquidatoren bereiten derzeit die Rückzahlungsmodalitäten vor, die den Kunden so bald wie möglich mitgeteilt werden.
Depotwerte im Sinne von Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (wie Aktien, Obligationen, Fonds, Zertifikate usw.) bleiben Eigentum der Kunden, fallen nicht in die Konkursmasse und werden ihnen vorbehältlich allfälliger Verrechnungen oder Einschränkungen zurückerstattet.
Die Liquidatoren bereiten derzeit die Übertragungsmodalitäten vor, über die die Kunden so bald wie möglich informiert werden.
Alle Verträge zwischen der Bank und ihren Kunden, wie Differenzkontrakte, Verträge über Finanzinstrumente und Derivatkontrakte, werden mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Sofern von den Liquidatoren nicht anders erklärt, werden befristete Verträge (wie Miet- oder Leasingverträge) nicht von der Konkursmasse übernommen.
Die Liquidatoren werden in Kürze ein erstes Rundschreiben an die Kunden der Bank versenden, in dem die Modalitäten für die Rückzahlung der privilegierten Einlagen und die Übertragung der Depotwerte beschrieben werden.
Für weitere Informationen laden die Liquidatoren die Kunden ein, die Website der FINMA zu konsultieren oder sich per E-Mail an sie zu wenden (project-liquidateurfb@walderwyss.com).
Eine Website sowie eine Telefon-Hotline werden den Kunden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
* * *
Für FlowBank AG in Liquidation, Walder Wyss AG